Nun ist es passiert! Ihr Fahrzeug wurde beschädigt!
Nach dem Unfall Ruhe und Übersicht bewahren:
- Anhalten
- Absichern
- Warnblinkanlage einschalten
- bei Dunkelheit licht an
- Verletzten helfen
Notruf: 112/110
Wer ruft an?
Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Wie viele Personen sind verletzt?
Welche Art der Verletzung liegt vor?
Warten auf Rückfragen?
Bei Bagatellschäden kann die Unfallstelle markiert und dann geräumt werden. Beim Verlassen des Unfallfahrzeuges auf den Verkehr achten.
Nach Zeugen schauen und Bilder machen!
Wichtig: Kein Schuldeingeständnis abgeben!
Bei unklarer Situation oder bei Personenschaden unbedingt auf die Hinzuziehung der Polizei drängen.
Welche Angaben sind wichtig!
- Ort und Datum des Unfalls
- Gegnerisches Kennzeichen und Fahrzeugdaten, ggf. auch von weiteren beteiligten Fahrzeugen
- Halter und Fahrerdaten, Adresse und Telefonnummern
- Gegnerische Versicherung und Versicherungsnummer
- Zeugenangaben
Wenn durch den Unfall die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, Werkstatt oder Abschleppdienst anrufen und das Fahrzeug abholen lassen.Auf Wünsch erledigen Wir es auch für Sie.
In der Werkstatt ihres Vertrauens vorsprechen!
Nach einem Unfall ist der Gang zu einem Anwalt oft ratsam. Wird dies frühzeitig befolgt, können Probleme der Haftungsfrage , Wertminderung , Mietwagen bzw. Nutzungsausfallgeld oder Schmerzensgeld schon im Vorfeld abgeklärt werden. Meist zahlen Versicherungen nur so viel, wie gefordert wird. Wissen Sie wie viel Sie fordern können?Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll , als Unfallgeschädigter einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Interessen vertritt.Jeder Fall ist individuell und verschieden. Die Kosten für diese Inanspruchnahme muss die gegnerische Versicherung in Höhe Ihrer Haftungsquote übernehmen.
Der Unfallschaden sollte zur Beweissicherung, ab einer Schadenhöhe von ca. 500 – 700,00€ von einem unabhängigen Sachverständigen aufgenommen werden.
Unser Büro arbeitet dabei eng mit Ihrer Werkstatt zusammen.
Ein fachgerechtes Gutachten zur Beweissicherung ist Grundlage bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung, es gibt Ihnen Sicherheit hinsichtlich der Reparaturwürdigkeit ihres Fahrzeuges bzw. bei der Ersatzbeschaffung im Falle eines Totalschadens. Des
weiteren wird durch ein Sachverständigengutachten eine genaue Wertminderung ausgewiesen.
Auch bei Fahrzeugen , die älter als 5 Jahre sind , kann im Einzelfall ein Anspruch auf Wertminderung gegeben sein. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein Versicherungsgutachten wird sicher keine Auskunft darüber geben!
Sollten Sie fiktiv bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen oder statt Nutzungsausfallentschädigung, mobil durch einen Mietwagen sein wollen- ist ein Gutachten unumgänglich.
Die Kosten für die Ermittlung der Schadenshöhe sind Bestandteil der Gesamtschadensregulierung und diese müssen in Höhe der Haftungsquote von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Wir bietet den Service der direkten Abwicklung der Gutachterkosten mit der Haftpflichtversicherung an. Durch die Unterzeichnung der Abtretungserklärung können wir diesbezüglich alles in die Wege leiten, damit Sie nicht in Vorkasse treten müssen.