Kostenvoranschlag

KostenvoranschlagEin Kostenvoranschlag ist dann nötig , wenn nach einen Verkehrsunfall die Schadenssumme unter 750 Euro (Bagatellschadengrenze) liegt. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze muss man ein qualifiziertes fachgerechtes Gutachten erstellt werden. Egal wie hoch die Schadenssumme bei Ihnen ausfällt, vertrauen sie uns. Sie werden es nicht bereuen. Zur Beweissicherung werden digitale Fotos vom Schaden erstellt. Auf Wunsch werden diese dem beigefügt.

Ist der Schaden hoher als 750 Euro also hoher als die Bagatellschadenssumme, so würde ich immer ein Gutachten erstellen, da in einem Kostenvoranschlag nicht alle Ihre Ansprüche (wie z.B. die Wertminderung,Nutzungsausfall,Mietwagen) berücksichtigt wird.

Ein Kfz-Betrieb ist in der Lage, mit Hilfe eines Kostenvoranschlages die voraussichtlichen Reparaturkosten zu ermitteln. Zu beachten ist jedoch, dass der Kostenvoranschlag verbindlichen Charakter hat und keinerlei Aussagen zur merkantilen
Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert, zur Reparaturdauer oder zum Restwert enthalten darf.Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versicherer des Unfallverursachers mitteilt,
dass ihm ein Kostenvoranschlag nach einem Autounfall ausreichen würde. Entscheidend ist nicht,was der Versicherer des Unfallverursachers wünscht, sondern entscheidend sind die Rechte des Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

Schon aus Gründen der Beweissicherung sollte der Kostenvoranschlag ein Ausnahmefall sein, da in erster Linie das Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen
beweissichernden Charakter nach einem Verkehrsunfall hat.

Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, zahlt die Versicherung der Gegenseite Ihren Rechtsanwalt! Lassen Sie sich für Sie kostenlos und proffessionell beraten!
In aller Regel wird überdies das Autohaus den Kostenvoranschlag gegen ein angemessenes
Entgelt erstellen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten bei der
regulierungspflichtigen Versicherung ohne weiteres unterstellt werden kann.

Denken Sie daran:
Sie haben die freie Wahl eines Sachverständigers!
Lassen Sie NICHT, den Sachverständiger der Versicherung des Unfallverursachers den Fall ermitteln zu lassen!